Orgelsachverständige
Zur Wahrung der orgelpflegerischen Aufgaben beruft der Oberkirchenrat Orgelsachverständige, die die Kirchengemeinden in allen Fragen des Orgelbaus und der Orgelpflege beraten. Der Oberkirchenrat bestellt die Orgelsachverständigen nach Beratung durch das Amt für Kirchenmusik für einen oder mehrere Kirchenbezirke. Sie sind den Kirchengemeinden und dem Oberkirchenrat (Referat 8.1, Bau- und Gemeindeaufsicht) verantwortlich.
Aufteilung der Bezirke auf die Orgelsachverständigen
-Aufteilung in der Karte der Landeskirche
Orgelsachverständige
Weitere Kontaktdaten sind im Amt für Kirchenmusik erhältlich
Die Ordnung der Orgelpflege in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg
Schimmelbildung in Pfeifenorgeln. Entstehung, Ursachen, Auswirkungen und Beseitigung
Von KMD Burkhart Goethe, Orgelsachverständiger der Evangelischen Landeskirche in Württemberg
Orgelsachverständige
Der Stundensatz für Leistungen für landeskirchlich bestellte Orgelsachverständige gemäß Ziff. III. 4 und 9 der Anlage zur Ordnung der Orgelpflege in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg vom 23. Dezember 1997 AZ 42.92 Nr. 54 (Abl. 58 S. 22) beträgt
ab 01. März 2015: 35,25 €
ab 01. März 2016: 36,10 €
ab 01. Februar 2017: 36,95 €
ab 01. März 2018: 38,13 €
ab 01. April 2019: 39,31 €
ab 01. März 2020: 39,73 €