Praktikum im Kirchenmusikalischen Dienst der Evangelischen Landeskirche in Württemberg
Voraussetzung für eine Anstellung auf einer hauptberuflichen Kirchenmusikstelle ist in der württembergischen Landeskirche ein einjähriges Praktikum oder der Nachweis einer mindestens fünfjährigen Berufstätigkeit als hauptberufliche Kirchenmusikerin oder hauptberuflicher Kirchenmusiker.
Der Oberkirchenrat richtet im Benehmen mit dem Kuratorium des Amtes für Kirchenmusik Praktikumsstellen ein. Für die Dauer des Praktikums schließt der mit dem Praktikanten/der Praktikantin einen Ausbildungsvertrag ab.