Die Aufgaben des Amtes für Kirchenmusik:
Das Amt für Kirchenmusik
- berät den Oberkirchenrat, die Kirchenbezirke und die Kirchengemeinden in kirchenmusikalischen und liturgischen Fragen,
- trägt die Verantwortung für die Kirchenmusik-C-Prüfung,
- wirkt mit bei Hochschulprüfungen,
- wirkt mit bei der Fachaufsicht über die Bezirkskantoren,
- wirkt mit bei der Errichtung und Ausstattung von Kirchenmusikerstellen,
- wirkt mit bei der Besetzung von Bezirkskantorenstellen,
- regelt die Anstellungsverhältnisse von Kirchenmusikern,
- übernimmt die Redaktion des Evangelischen Gesangbuchs und die Erarbeitung weiterer Liederbücher für die Gemeinden (z.B. "Wo wir dich loben, wachsen neue Lieder"),
- veranstaltet Aus- und Fortbildungen für Pfarrer und Kirchenmusiker in Hymnologie und Liturgik.
Das Amt für Kirchenmusik wirkt eng zusammen mit dem theologischen Dezernat aber auch, z.B. in Personal- oder Orgelfragen, mit den anderen Dezernaten des Oberkirchenrats.
Im Kuratorium des Amtes für Kirchenmusik sind alle kirchenmusikalischen Werke und Verbände der württembergischen Landeskirche vertreten.
Es setzt sich zusammen aus
- dem theologischen Dezernenten des Oberkirchenrats: Oberkirchenrat Prof. Dr. Ulrich Heckel,
- dem Landeskirchenmusikdirektor: LKMD Matthias Hanke,
- dem Rektor der Hochschule für Kirchenmusik Tübingen: Thomas J. Mandl
- dem Vorsitzenden des Bereichs „Chöre“ des Verbandes „Evangelische Kirchenmusik in Württemberg: KMD David Dehn,
- dem Vorsitzenden der Bereiche „Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker“ des Verbandes „Evangelische Kirchenmusik in Württemberg: KMD Peter Ammer,
- dem Landesposaunenwart: KMD Ulrich Nonnenmann,
- dem Referenten der Arbeitsstelle "musikplus" im ejw: KMD Hans-Martin Sauter,
- der Schuldekanin Dorothea Moser
- dem Leiter des "Evangelischen Jugendwerks": Pfarrer Cornelius Kuttler
- dem Pfarrer im Amt für Kirchenmusik: Pfarrer Frieder Dehlinger
Als Beratungsgremium des Oberkirchenrats erörtert es grundsätzliche Fragen der kirchenmusikalischen Arbeit, erarbeitet Richtlinien und überwacht die kirchenmusikalischen Studien- und Prüfungsordnungen sowie die Fortbildung der Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker.